Glossar
Frostschaden
Schaden an Leitungen, Heizkörpern oder Armaturen durch Frost – versichert über Leitungswasser, sofern Frostsicherungspflicht erfüllt ist.
Detail-Erklärung
Frostschäden sind über den Leitungswasser-Baustein versichert. Voraussetzung ist die Erfüllung der Obliegenheit zur Frostsicherung – also ausreichende Beheizung oder Entleerung der Leitungen in leerstehenden Räumen.
Häufige Fragen
Sind Frostschäden in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Ja, Frostschäden an Leitungen, Heizkörpern und Armaturen sind über den Leitungswasser-Baustein gedeckt – allerdings nur, wenn die Obliegenheit zur Frostsicherung erfüllt wurde.
Was bedeutet die Obliegenheit zur Frostsicherung?
Sie müssen wasserführende Leitungen in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen oder entleeren. Bei leerstehenden Räumen ist eine regelmäßige Kontrolle Pflicht – sonst droht Leistungskürzung.