Glossar
Glossar: Begriffe rund um die Wohngebäudeversicherung
Versicherungstexte sind oft schwer lesbar. Unser Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um die Wohngebäudeversicherung kurz und verständlich.
Begriffe von A–Z
- Ableitungsrohr: Ableitungsrohre in der Wohngebäudeversicherung: Erfahren Sie, welche Leitungen versichert sind und warum Schutz außerhalb des Gebäudes wichtig ist.
- Allgefahrendeckung: Tarifvariante, bei der alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- Bauherrenhaftpflicht: Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden, die während der Bauphase Dritten durch die Baustelle entstehen.
- Bauwerteklasse: Die Bauwerteklasse erklärt: Wie Bauart und Ausstattung den Wert 1914 und damit die Versicherungssumme eines Wohngebäudes beeinflussen.
- Blitzschlag: Direkter Einschlag eines Blitzes in das versicherte Gebäude – über den Feuer-Baustein der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
- Deckungssumme: Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall für Wiederaufbau und Reparatur Ihres Wohngebäudes maximal leistet.
- Elementarschaden: Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Rückstau – nur per Elementarbaustein versichert.
- Feuerrohbauversicherung: Beitragsfreie Vorab-Deckung in der Bauphase eines Wohngebäudes gegen Brandgefahren – endet automatisch mit Bezugsfertigkeit.
- Frostschaden: Schaden an Leitungen, Heizkörpern oder Armaturen durch Frost – versichert über Leitungswasser, sofern Frostsicherungspflicht erfüllt ist.
- Gleitender Neuwert: Vertragsmodell, bei dem eine Versicherungssumme auf Basis von Wert 1914 regelmäßig an die vereinbarte Baukostenentwicklung angepasst wird.
- Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung: Wann Versicherer Leistungen kürzen können und worauf Sie beim Tarifvergleich achten sollten.
- Implosion: Schlagartiges Zusammenfallen eines Hohlkörpers durch Unterdruck – klassischer Bestandteil des Feuer-Bausteins, etwa an Heizkesseln.
- Mietsachschaden: Schaden, den ein Mieter am Eigentum des Vermieters verursacht – in der Regel über die Privathaftpflicht des Mieters reguliert.
- Nebengebäude: Mitversicherte Bauten auf dem Grundstück wie Garage, Schuppen oder Carport – größere Bauten müssen separat im Antrag genannt werden.
- Neuwert: Betrag, der zur Wiedererrichtung eines gleichartigen Gebäudes nötig ist – ohne Abzug für Alter und Abnutzung des Altbaus.
- Neuwertspitze: Was bedeutet Neuwertspitze? Erfahren Sie, wann Versicherer die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert nach einem Gebäudeschaden auszahlen.
- Obliegenheiten: Pflichten des Versicherungsnehmers vor und nach dem Schaden – etwa Anzeige- und Schadenminderungspflicht oder Frostsicherung.
- Regress: Rückgriff des Versicherers auf den eigentlichen Verursacher des Schadens – etwa einen Handwerker, der grob fahrlässig gehandelt hat.
- Rohbauversicherung: Sachversicherung speziell für Schäden in der Bauphase – etwa Sturm, Vandalismus oder Diebstahl fest verbauter Materialien.
- Rohrbruch: Bruch von wasserführenden Leitungen im Gebäude oder auf dem Grundstück – Kern des Leitungswasser-Bausteins der Wohngebäudeversicherung.
- Rückstau: Wassereintritt aus der Kanalisation in das Gebäude – nur über den Elementarbaustein und meist nur mit Rückstausicherung versichert.
- Schadenminderungspflicht: Pflicht des Versicherungsnehmers nach § 82 VVG, den Schaden im Zumutbaren zu begrenzen – etwa Hauptwasserhahn schließen.
- Selbstbehalt: Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt – senkt den Beitrag, üblich sind 150, 300, 500 oder 1.000 €.
- Sengschaden: Was ist ein Sengschaden? Erfahren Sie, wie Brandflecken ohne offenes Feuer entstehen und wann die Wohngebäudeversicherung dafür leisten kann.
- Sicherungsschein: Bescheinigung der Versicherung an die finanzierende Bank, dass die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall zugunsten der Bank leistet.
- Tarifcheck: Bekannter Online-Vergleichsdienst der TARIF CHECK24 GmbH (Marke „Tarifcheck.de") für Wohngebäudeversicherungen – auf unseren Seiten als Werbemittel eingebunden.
- Überspannungsschaden: Schaden an elektrischen Anlagen durch Blitz-Überspannung im Stromnetz – heute meist automatisch im Feuer-Baustein eingeschlossen.
- Unterversicherung: Unterversicherung beim Wohngebäude: Wie sie entsteht, weshalb Versicherer Leistungen kürzen können und wie ein Unterversicherungsverzicht schützt.
- VGB (Allgemeine Wohngebäudebedingungen): Musterbedingungen des GDV (zuletzt VGB 2022), auf denen Wohngebäude-Tarife basieren – einzelne Klauseln werden je Tarif ergänzt oder verbessert.
- Vorschaden: Was gilt als Vorschaden in der Wohngebäudeversicherung? Bedeutung, Meldepflichten und mögliche Folgen für Antrag, Beitrag und Versicherungsschutz.
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt Rechte und Pflichten von Versicherern und Kunden. Die wichtigsten Bestimmungen verständlich erklärt.
- Wert 1914: Historische Baukosten-Bezugsgröße in Goldmark 1914; je nach Fragestellung wird sie mit einer passenden aktuellen Kennzahl verwendet.
- Wiederherstellungsklausel: Die Wiederherstellungsklausel verständlich erklärt: Wann die Neuwertspitze ausgezahlt wird und welche Fristen nach einem Gebäudeschaden gelten.
- Wohnfläche (WoFlV): Anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – Hauptflächen 100 %, Dachschrägen 1–2 m 50 %, Balkone in der Regel 25 %.
- ZÜRS-Geo: Zonierungssystem des GDV für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – Grundlage der Risikobewertung im Elementarbaustein.
Inhalte
- Allgefahrendeckung
- Bauwerteklasse
- Deckungssumme
- Elementarschaden
- Gleitender Neuwert
- Grobe Fahrlässigkeit
- Neuwert
- Obliegenheiten
- Selbstbehalt
- Tarifcheck
- Unterversicherung
- Wert 1914
- Wohnfläche (WoFlV)
- ZÜRS-Geo
- VGB (Allgemeine Wohngebäudebedingungen)
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
- Feuerrohbauversicherung
- Rohbauversicherung
- Bauherrenhaftpflicht
- Mietsachschaden
- Regress
- Sicherungsschein
- Nebengebäude
- Ableitungsrohr
- Vorschaden
- Wiederherstellungsklausel
- Überspannungsschaden
- Blitzschlag
- Sengschaden
- Implosion
- Rohrbruch
- Frostschaden
- Rückstau
- Schadenminderungspflicht
- Neuwertspitze