Wohngebäudeversicherung

Glossar

Glossar: Begriffe rund um die Wohngebäudeversicherung

Versicherungstexte sind oft schwer lesbar. Unser Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um die Wohngebäudeversicherung kurz und verständlich.

Begriffe von A–Z

  • Ableitungsrohr: Ableitungsrohre in der Wohngebäudeversicherung: Erfahren Sie, welche Leitungen versichert sind und warum Schutz außerhalb des Gebäudes wichtig ist.
  • Allgefahrendeckung: Tarifvariante, bei der alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  • Bauherrenhaftpflicht: Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden, die während der Bauphase Dritten durch die Baustelle entstehen.
  • Bauwerteklasse: Die Bauwerteklasse erklärt: Wie Bauart und Ausstattung den Wert 1914 und damit die Versicherungssumme eines Wohngebäudes beeinflussen.
  • Blitzschlag: Direkter Einschlag eines Blitzes in das versicherte Gebäude – über den Feuer-Baustein der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
  • Deckungssumme: Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall für Wiederaufbau und Reparatur Ihres Wohngebäudes maximal leistet.
  • Elementarschaden: Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Rückstau – nur per Elementarbaustein versichert.
  • Feuerrohbauversicherung: Beitragsfreie Vorab-Deckung in der Bauphase eines Wohngebäudes gegen Brandgefahren – endet automatisch mit Bezugsfertigkeit.
  • Frostschaden: Schaden an Leitungen, Heizkörpern oder Armaturen durch Frost – versichert über Leitungswasser, sofern Frostsicherungspflicht erfüllt ist.
  • Gleitender Neuwert: Vertragsmodell, bei dem eine Versicherungssumme auf Basis von Wert 1914 regelmäßig an die vereinbarte Baukostenentwicklung angepasst wird.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung: Wann Versicherer Leistungen kürzen können und worauf Sie beim Tarifvergleich achten sollten.
  • Implosion: Schlagartiges Zusammenfallen eines Hohlkörpers durch Unterdruck – klassischer Bestandteil des Feuer-Bausteins, etwa an Heizkesseln.
  • Mietsachschaden: Schaden, den ein Mieter am Eigentum des Vermieters verursacht – in der Regel über die Privathaftpflicht des Mieters reguliert.
  • Nebengebäude: Mitversicherte Bauten auf dem Grundstück wie Garage, Schuppen oder Carport – größere Bauten müssen separat im Antrag genannt werden.
  • Neuwert: Betrag, der zur Wiedererrichtung eines gleichartigen Gebäudes nötig ist – ohne Abzug für Alter und Abnutzung des Altbaus.
  • Neuwertspitze: Was bedeutet Neuwertspitze? Erfahren Sie, wann Versicherer die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert nach einem Gebäudeschaden auszahlen.
  • Obliegenheiten: Pflichten des Versicherungsnehmers vor und nach dem Schaden – etwa Anzeige- und Schadenminderungspflicht oder Frostsicherung.
  • Regress: Rückgriff des Versicherers auf den eigentlichen Verursacher des Schadens – etwa einen Handwerker, der grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Rohbauversicherung: Sachversicherung speziell für Schäden in der Bauphase – etwa Sturm, Vandalismus oder Diebstahl fest verbauter Materialien.
  • Rohrbruch: Bruch von wasserführenden Leitungen im Gebäude oder auf dem Grundstück – Kern des Leitungswasser-Bausteins der Wohngebäudeversicherung.
  • Rückstau: Wassereintritt aus der Kanalisation in das Gebäude – nur über den Elementarbaustein und meist nur mit Rückstausicherung versichert.
  • Schadenminderungspflicht: Pflicht des Versicherungsnehmers nach § 82 VVG, den Schaden im Zumutbaren zu begrenzen – etwa Hauptwasserhahn schließen.
  • Selbstbehalt: Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt – senkt den Beitrag, üblich sind 150, 300, 500 oder 1.000 €.
  • Sengschaden: Was ist ein Sengschaden? Erfahren Sie, wie Brandflecken ohne offenes Feuer entstehen und wann die Wohngebäudeversicherung dafür leisten kann.
  • Sicherungsschein: Bescheinigung der Versicherung an die finanzierende Bank, dass die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall zugunsten der Bank leistet.
  • Tarifcheck: Bekannter Online-Vergleichsdienst der TARIF CHECK24 GmbH (Marke „Tarifcheck.de") für Wohngebäudeversicherungen – auf unseren Seiten als Werbemittel eingebunden.
  • Überspannungsschaden: Schaden an elektrischen Anlagen durch Blitz-Überspannung im Stromnetz – heute meist automatisch im Feuer-Baustein eingeschlossen.
  • Unterversicherung: Unterversicherung beim Wohngebäude: Wie sie entsteht, weshalb Versicherer Leistungen kürzen können und wie ein Unterversicherungsverzicht schützt.
  • VGB (Allgemeine Wohngebäudebedingungen): Musterbedingungen des GDV (zuletzt VGB 2022), auf denen Wohngebäude-Tarife basieren – einzelne Klauseln werden je Tarif ergänzt oder verbessert.
  • Vorschaden: Was gilt als Vorschaden in der Wohngebäudeversicherung? Bedeutung, Meldepflichten und mögliche Folgen für Antrag, Beitrag und Versicherungsschutz.
  • VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt Rechte und Pflichten von Versicherern und Kunden. Die wichtigsten Bestimmungen verständlich erklärt.
  • Wert 1914: Historische Baukosten-Bezugsgröße in Goldmark 1914; je nach Fragestellung wird sie mit einer passenden aktuellen Kennzahl verwendet.
  • Wiederherstellungsklausel: Die Wiederherstellungsklausel verständlich erklärt: Wann die Neuwertspitze ausgezahlt wird und welche Fristen nach einem Gebäudeschaden gelten.
  • Wohnfläche (WoFlV): Anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – Hauptflächen 100 %, Dachschrägen 1–2 m 50 %, Balkone in der Regel 25 %.
  • ZÜRS-Geo: Zonierungssystem des GDV für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – Grundlage der Risikobewertung im Elementarbaustein.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-02-15