WGV-Vergleich

Glossar

Mietsachschaden

Schaden, den ein Mieter am Eigentum des Vermieters verursacht – in der Regel über die Privathaftpflicht des Mieters reguliert.

Detail-Erklärung

Mietsachschäden werden in der Regel über die Privathaftpflicht des Mieters reguliert. Vermieter können sich zusätzlich durch eine Vermieter-Rechtsschutz- oder erweiterte Wohngebäudeversicherung absichern.

Häufige Fragen

Was ist ein Mietsachschaden?

Ein Mietsachschaden ist ein Schaden, den ein Mieter am Eigentum des Vermieters verursacht – etwa ein beschädigter Parkettboden oder ein zerbrochenes Waschbecken.

Wer zahlt einen Mietsachschaden?

In der Regel reguliert die Privathaftpflicht des Mieters den Schaden, sofern dort Mietsachschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Andernfalls haftet der Mieter persönlich.

Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-02-15