Glossar
Mietsachschaden
Schaden, den ein Mieter am Eigentum des Vermieters verursacht – in der Regel über die Privathaftpflicht des Mieters reguliert.
Detail-Erklärung
Mietsachschäden werden in der Regel über die Privathaftpflicht des Mieters reguliert. Vermieter können sich zusätzlich durch eine Vermieter-Rechtsschutz- oder erweiterte Wohngebäudeversicherung absichern.
Häufige Fragen
Was ist ein Mietsachschaden?
Ein Mietsachschaden ist ein Schaden, den ein Mieter am Eigentum des Vermieters verursacht – etwa ein beschädigter Parkettboden oder ein zerbrochenes Waschbecken.
Wer zahlt einen Mietsachschaden?
In der Regel reguliert die Privathaftpflicht des Mieters den Schaden, sofern dort Mietsachschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Andernfalls haftet der Mieter persönlich.