Glossar
Nebengebäude
Mitversicherte Bauten auf dem Grundstück wie Garage, Schuppen oder Carport – größere Bauten müssen separat im Antrag genannt werden.
Detail-Erklärung
Nebengebäude sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel mitversichert, wenn sie im Antrag genannt sind. Größere Nebengebäude erfordern eine separate Aufzählung und ggf. Erhöhung der Versicherungssumme. Wer eine separat angemietete oder zum Haus gehörende Garage zusätzlich aus Kfz-Perspektive einordnen möchte (Stichwort Garagen-Tarifmerkmal), findet einen verständlichen Hintergrund im [Verbraucherportal kfz-versicherungen-online.com zum Thema Garage und Kfz-Tarif](https://kfz-versicherungen-online.com).
Häufige Fragen
Was zählt als Nebengebäude?
Als Nebengebäude gelten kleinere Bauten auf demselben Grundstück wie Garagen, Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen.
Sind Nebengebäude automatisch mitversichert?
Sie sind in der Regel mitversichert, wenn sie im Antrag angegeben wurden. Wer Anbauten verschweigt, riskiert Unterversicherung oder Leistungsablehnung.