Glossar
Obliegenheiten
Pflichten des Versicherungsnehmers vor und nach dem Schaden – etwa Anzeige- und Schadenminderungspflicht oder Frostsicherung.
Detail-Erklärung
Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten – z. B. Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung, Schadenminderung, Frostsicherung im Winter. Verletzungen können Leistungskürzungen oder -ablehnung zur Folge haben.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheiten in der Wohngebäudeversicherung?
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers vor und nach einem Schaden – etwa Anzeige von Gefahrerhöhungen, Schadenminderung und Frostsicherung leerstehender Räume.
Was passiert bei Verletzung von Obliegenheiten?
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Maßstab ist § 28 VVG.