WGV-Vergleich

Glossar

Schadenminderungspflicht

Pflicht des Versicherungsnehmers nach § 82 VVG, den Schaden im Zumutbaren zu begrenzen – etwa Hauptwasserhahn schließen.

Detail-Erklärung

Nach § 82 VVG muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden gering zu halten – etwa Hauptwasserhahn schließen, Möbel umstellen, Heizung absenken.

Häufige Fragen

Was ist die Schadenminderungspflicht?

Die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG verpflichtet den Versicherungsnehmer, im Schadenfall alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Was passiert, wenn man die Schadenminderungspflicht verletzt?

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung quotal kürzen, bei Vorsatz sogar vollständig verweigern. Erste Sofortmaßnahmen wie Hauptwasserhahn zudrehen sind daher Pflicht.

Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-02-15