Glossar
Vorschaden
Schaden vor Abschluss oder aus früherem Vertrag, der dem Versicherer anzuzeigen ist.
Detail-Erklärung
Vorschäden müssen beim Antrag der Wohngebäudeversicherung wahrheitsgemäß angegeben werden. Falsche Angaben können zur Anfechtung des Vertrages und Leistungsverweigerung führen.
Häufige Fragen
Müssen Vorschäden angegeben werden?
Ja. Vorschäden, nach denen der Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt, müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Andernfalls drohen Leistungskürzung oder Vertragsanfechtung.
Wie weit zurück muss man Vorschäden angeben?
Maßgeblich ist der vom Versicherer abgefragte Zeitraum – üblich sind die letzten 5 Jahre. Im Zweifel sollten Sie ältere Schäden ebenfalls offenlegen.