Glossar
Wiederherstellungsklausel
Die Wiederherstellungsklausel verständlich erklärt: Wann die Neuwertspitze ausgezahlt wird und welche Fristen nach einem Gebäudeschaden gelten.
Detail-Erklärung
Viele Versicherer zahlen nur die Differenz zum Zeitwert aus, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren wieder aufgebaut wird. Diese Wiederherstellungsklausel verhindert, dass der Versicherer das Neuwert-Prinzip umgeht.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Wiederherstellungsklausel?
Die Wiederherstellungsklausel knüpft die Auszahlung der Neuwertspitze – also der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert – an die tatsächliche Wiederherstellung des Gebäudes innerhalb einer bestimmten Frist.
Wie lange ist die Frist zur Wiederherstellung?
Üblich sind 3 Jahre ab Schadeneintritt. Wird das Gebäude bis dahin nicht wieder aufgebaut, zahlt der Versicherer nur den Zeitwert statt des vollen Neuwerts.