WGV-Vergleich

Glossar

Wohnfläche (WoFlV)

Anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – Hauptflächen 100 %, Dachschrägen 1–2 m 50 %, Balkone in der Regel 25 %.

Detail-Erklärung

Die Wohnflächenverordnung legt fest, mit welchem Anteil unterschiedliche Flächen zur Wohnfläche zählen: Hauptflächen 100 %, Dachschrägen 1–2 m Höhe 50 %, Balkone i. d. R. 25 %.

Häufige Fragen

Wie wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet?

Hauptflächen zählen zu 100 %, Flächen unter Dachschrägen 1–2 m Höhe zu 50 %, unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen werden meist mit 25 % angerechnet.

Warum ist die Wohnfläche für die Wohngebäudeversicherung wichtig?

Viele Tarife nutzen die Wohnfläche als alternative Bemessungsbasis statt Wert 1914. Eine zu niedrige Angabe kann zu Unterversicherung führen.

Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-02-15