Glossar
Wohnfläche (WoFlV)
Anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – Hauptflächen 100 %, Dachschrägen 1–2 m 50 %, Balkone in der Regel 25 %.
Detail-Erklärung
Die Wohnflächenverordnung legt fest, mit welchem Anteil unterschiedliche Flächen zur Wohnfläche zählen: Hauptflächen 100 %, Dachschrägen 1–2 m Höhe 50 %, Balkone i. d. R. 25 %.
Häufige Fragen
Wie wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet?
Hauptflächen zählen zu 100 %, Flächen unter Dachschrägen 1–2 m Höhe zu 50 %, unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen werden meist mit 25 % angerechnet.
Warum ist die Wohnfläche für die Wohngebäudeversicherung wichtig?
Viele Tarife nutzen die Wohnfläche als alternative Bemessungsbasis statt Wert 1914. Eine zu niedrige Angabe kann zu Unterversicherung führen.