Rechner
Selbstbeteiligungs-Rechner
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag – aber nur, wenn er im echten Schadenfall finanziell tragbar bleibt. Der Rechner zeigt das Verhältnis schwarz auf weiß.
Selbstbeteiligungen sind ein einfacher Hebel zur Beitragsreduktion. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall nur den Anteil oberhalb der vereinbarten Eigenbeteiligung. Wer Rücklagen hat, kann damit dauerhaft sparen – wer nicht, riskiert im Ernstfall eine Liquiditätslücke.
Wann ist der Rechner sinnvoll?
Vor Abschluss einer neuen Police, bei Tarifwechsel und bei einer Beitragserhöhung. Sie sehen sofort, ob die Beitragseinsparung das zusätzliche Risiko rechtfertigt.
Welche Eingaben Sie brauchen
- Aktueller Jahresbeitrag
- Gewünschte Selbstbehalt-Varianten (z. B. 0 €, 250 €, 500 €, 1.000 €)
- Erwartete Schadenfrequenz (selten, gelegentlich, häufig)
- Liquide Rücklage
- Beitragsabschlag je Selbstbehalt-Stufe (laut Tarif)
Typische Fehler
- Selbstbehalt zu hoch wählen, obwohl kaum Rücklage da ist
- Beitragsabschlag überschätzen – manche Versicherer rabattieren nur gering
- Selbstbehalt auch bei Elementarbaustein vergessen (oft separat geregelt)
- Selbstbehalt nur am Beitrag, nicht am Schadenpotenzial messen
Wann zusätzlich ein Tarifvergleich sinnvoll ist
Wenn Ihr Versicherer für einen höheren Selbstbehalt nur wenig Rabatt bietet, lohnt der Vergleich. Andere Anbieter staffeln die Selbstbeteiligung großzügiger und liefern bei gleicher Eigenbeteiligung deutlich niedrigere Prämien.
Häufige Fragen
Welcher Selbstbehalt ist sinnvoll?
Für die meisten Haushalte sind 250 € bis 500 € ein guter Kompromiss zwischen Beitragsersparnis und Liquiditätsrisiko. Höhere Stufen lohnen nur bei stabilen Rücklagen.
Gilt der Selbstbehalt pro Schaden oder pro Jahr?
In der Wohngebäudeversicherung gilt der Selbstbehalt in der Regel je Schadenereignis. Mehrere unabhängige Schäden in einem Jahr werden separat berechnet.
Gilt der Selbstbehalt auch für Elementar?
Häufig ja – und oft sogar in einer höheren Stufe (z. B. 500–10.000 €). Der genaue Wert steht in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.