Grundlagen
Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Detail
Die Leistungen einer Wohngebäudeversicherung unterscheiden sich je nach Tarif erheblich. Wer den Standardumfang kennt, kann gezielt Lücken schließen, ohne unnötig zu doppelversichern.
Feuer: Brand, Blitz, Explosion, Implosion
Versichert sind Brände mit offener Flamme (Sengschäden meist ausgeschlossen), Schäden durch direkten und indirekten Blitzschlag (Überspannung), Explosionen sowie – in modernen Tarifen – Implosionen. Mitversichert sind in der Regel auch Lösch-, Aufräum- und Abbruchkosten.
Leitungswasser: der häufigste Schadenfall
Mit Abstand am häufigsten reguliert werden Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, Rohrbrüche und Frostschäden an Zuleitungs- und Abflussrohren. Achten Sie auf den Einschluss von Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes und Schäden durch Aquarien, Wasserbetten und Regenwassernutzungsanlagen.
Sturm und Hagel
Sturm ist ab Windstärke 8 versichert. Schäden an Dach, Fassade und herabfallenden Bauteilen werden ersetzt. Wichtig sind Klauseln zu mitversicherten Folgeschäden (z. B. Eindringen von Regen durch sturmbedingte Öffnungen).
| Leistung | Standard | Premium-Tarif |
|---|---|---|
| Überspannung durch Blitz | oft begrenzt | voll, inkl. PV-Anlage |
| Grobe Fahrlässigkeit | gekürzt | voll mitversichert |
| Ableitungsrohre außerhalb | selten | i. d. R. enthalten |
| Dekontaminationskosten | selten | bis 10 % VSU |
Typische Zusatzbausteine
- Elementarschutz: Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Schneedruck, Erdbeben
- Glasversicherung: Verglasung von Fenstern, Türen und Wintergärten
- Photovoltaik-Baustein: Anlage, Wechselrichter, Ertragsausfall
- Unbenannte Gefahren / Allgefahrendeckung: alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist
Häufige Fragen
Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
In Premium-Tarifen meist zu 100 %. In günstigen Standard-Tarifen kürzt der Versicherer die Leistung nach Schwere des Verschuldens.
Ist die Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Nur, wenn dieser Baustein ausdrücklich eingeschlossen ist – sonst greift eine separate PV-Versicherung.
Was bedeutet 'Allgefahrendeckung'?
Eine Allgefahrendeckung (Unbenannte Gefahren) versichert grundsätzlich alle plötzlich und unvorhergesehen eintretenden Schäden, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Das umgekehrte Prinzip der klassischen 'benannten Gefahren'.