FAQ
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Diese Seite bündelt die häufigsten Fragen aus unserer Redaktionspost. Jede Antwort verlinkt – wo sinnvoll – auf den weiterführenden Ratgeber.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Nein, gesetzlich nicht. Bei Baufinanzierungen verlangen Banken sie jedoch praktisch immer.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus 300–800 €/Jahr, mit Elementar 50–80 % mehr.
Was ist der Wert 1914?
Inflationsneutrale Bezugsgröße: m² × Bauwerteklasse, multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit (gekürzt), Obliegenheitsverletzungen oder ausgeschlossenen Gefahren wie Elementar ohne Baustein.
Ist Elementar enthalten?
Nein, nur über Zusatzbaustein. Dringend empfohlen ab ZÜRS-Zone 2.
Wie kündige ich?
Ordentlich 3 Monate vor Ablauf in Textform. Sonderkündigung nach Schaden, Beitragserhöhung oder Eigentümerwechsel.
Wer zahlt nach Eigentümerwechsel?
Die Police geht nach § 95 VVG auf den neuen Eigentümer über. Beide Seiten haben ein Sonderkündigungsrecht.
Kann ich die Versicherung umlegen?
Ja, Vermieter dürfen die Beiträge anteilig auf Mieter umlegen (§ 2 Nr. 13 BetrKV).
Ist die Photovoltaikanlage mitversichert?
Nur mit explizitem PV-Baustein oder über eine separate PV-Versicherung.
Wie melde ich einen Schaden?
Unverzüglich, in Textform, mit Foto-Dokumentation. Bei Brand zusätzlich Feuerwehr/Polizei einschalten.
Was ist 'grobe Fahrlässigkeit'?
Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung – im Standardtarif kann der Versicherer kürzen, in Premium-Tarifen verzichtet er.
Ist Diebstahl versichert?
Nein. Diebstahl gehört in die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung deckt nur Sachschäden am Gebäude bei Einbruch.
Was sind unbenannte Gefahren?
Allgefahrendeckung: alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Wie hoch sollte der Selbstbehalt sein?
Häufig 0–500 €. Höhere Selbstbehalte sparen Beitrag, erhöhen aber Eigenanteil im Schadenfall.
Sind Schimmelschäden versichert?
Nur als Folge eines versicherten Wasserschadens. Reine Wohnschimmel-Bildung ist nicht abgedeckt.