Spezialfälle
Wohngebäudeversicherung für Altbau und Denkmalschutz
Altbauten und denkmalgeschützte Häuser stellen Versicherer vor besondere Herausforderungen. Höhere Wiederaufbaukosten und behördliche Auflagen müssen explizit mitversichert werden.
Warum Altbau anders ist
Materialien wie Stuck, alte Holzbalken oder handwerklich hergestellte Bauteile sind teurer im Wiederaufbau. Versicherer ohne entsprechende Erfahrung kalkulieren das oft zu niedrig.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Wenn nach einem Schaden Auflagen aus Denkmal- oder Energieeinsparrecht zu höheren Kosten führen, übernimmt diese Klausel die Differenz. Üblich sind Höchstgrenzen von 5–20 % der Versicherungssumme.
Wert 1914 bei Altbauten
Standard-Bauwerttabellen unterschätzen Altbau-Wiederaufbaukosten häufig. Lassen Sie bei denkmalgeschützten Objekten ein Sachverständigengutachten erstellen und nehmen Sie es zur Police.
| Baustein | Standardtarif | Altbau-Spezialtarif |
|---|---|---|
| Mehrkosten Behördenauflagen | selten / begrenzt | i. d. R. enthalten |
| Wiederaufbau in alter Bauweise | nicht garantiert | vertraglich zugesichert |
| Wert 1914-Berechnung | Standardtabelle | Gutachten möglich |
| Selbstbehalt | frei | oft pauschal |
Förderprogramme nutzen
Manche Länder fördern energetische Sanierungen denkmalgeschützter Häuser. Diese Programme können bei einer Wiederaufbauplanung nach Schadenfall genutzt werden – sprechen Sie früh mit der Denkmalbehörde.
Häufige Fragen
Was sind 'Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbauauflagen'?
Wenn nach einem Schaden Auflagen (z. B. Denkmalschutz, energetischer Standard) zu höheren Kosten führen, übernimmt diese Klausel die Differenz.