Kündigung & Wechsel
Wohngebäudeversicherung kündigen: Fristen, Gründe, Vorlage
Eine Wohngebäudeversicherung kann ordentlich zum Ablauf oder außerordentlich aus mehreren Gründen gekündigt werden. Die richtige Frist und ein lückenloser Übergang sind entscheidend.
Ordentliche Kündigung
Der Vertrag endet, wenn er drei Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird. Bei einjähriger Verlängerungsklausel verlängert sich der Vertrag sonst automatisch.
Sonderkündigungsrechte
- Nach Schadenfall – binnen eines Monats nach Abschluss der Regulierung
- Bei Beitragserhöhung ohne Mehrleistung – binnen eines Monats
- Eigentümerwechsel (§ 95 VVG) – binnen eines Monats nach Grundbucheintrag
- Im ersten Vertragsjahr bei Online-Abschluss – 14-Tage-Widerruf
| Kündigungsgrund | Frist | Wirksam |
|---|---|---|
| Ordentlich | 3 Monate vor Ablauf | Zum Ablauftermin |
| Schadenfall | 1 Monat nach Regulierung | Sofort oder zum Schluss des Versicherungsjahres |
| Beitragserhöhung | 1 Monat nach Mitteilung | Zum Wirksamkeitstermin der Erhöhung |
| Eigentümerwechsel | 1 Monat nach Kenntnis | Sofort oder zum Versicherungsende |
Lückenloser Übergang zum neuen Vertrag
Schließen Sie immer zuerst die neue Police ab und kündigen Sie erst dann zum Wirksamkeitsdatum. Ein versicherungsloser Tag kann im Schadenfall die gesamte Police-Wertung beim neuen Anbieter belasten.
Was Sie bei laufender Baufinanzierung beachten
Wenn eine Bank den Sicherungsschein hält, muss der Versicherungswechsel mit der Bank abgestimmt werden. Andernfalls droht eine Ersatzdeckung der Bank zu deutlich höheren Konditionen.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Ja. Seit der VVG-Reform 2008 ist Textform (E-Mail, Fax) ausreichend. Per Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie einen Zugangsnachweis.
Kann der Versicherer mir auch kündigen?
Ja, vor allem nach Schadenfall oder bei Zahlungsverzug. Eine Kündigung durch den Versicherer kann bei späteren Anträgen zu Schwierigkeiten führen.