Wohngebäudeversicherung

Kündigung & Wechsel

Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung

Das Sonderkündigungsrecht ist Ihr stärkstes Werkzeug, wenn die Versicherung enttäuscht oder die Lebenssituation sich ändert. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Fälle.

Sonderkündigung nach Schadenfall

Sowohl Sie als auch der Versicherer dürfen nach Eintritt und Regulierung eines Schadens kündigen – Frist: ein Monat ab Abschluss der Regulierung. Häufig nutzen Versicherer dieses Recht selbst, wenn die Schadenhistorie unrentabel wurde.

Beitragserhöhung ohne Mehrleistung

Eine ausschließlich indexbedingte Beitragsanpassung führt regelmäßig nicht zu einem Sonderkündigungsrecht, weil gleichzeitig der versicherte Wert beziehungsweise Leistungsumfang angepasst wird. Erhöht der Versicherer den Beitrag darüber hinaus, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kann abhängig vom Vertrag ein Kündigungsrecht nach § 40 VVG bestehen. Dies ist keine individuelle Rechtsberatung.

Eigentümerwechsel nach § 95 VVG

Bei Hausverkauf oder Erbschaft geht die Police kraft Gesetzes auf den neuen Eigentümer über. Sowohl Käufer als auch Versicherer haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Kenntnis des Eigentumsübergangs.

Sonderkündigungsrechte – Übersicht
AnlassFristWer darf kündigen?
Schadenfall1 Monat nach Regulierungbeide Seiten
Beitragserhöhung ohne Mehrleistung1 Monat nach MitteilungVersicherungsnehmer
Eigentümerwechsel1 Monat ab KenntnisKäufer und Versicherer
Vorsicht Versicherungslücke Verliere ich nach Kündigung den Versicherungsschutz? Ja – schließen Sie deshalb immer zuerst eine neue Police ab und kündigen Sie erst dann zum Übergangsdatum.

Formaler Ablauf einer Sonderkündigung

  1. Anlass dokumentieren (z. B. Mitteilungsschreiben des Versicherers)
  2. Sonderkündigung in Textform absenden, Frist beachten
  3. Zugangsnachweis sichern (Einschreiben oder Lesebestätigung)
  4. Neue Police bestätigen lassen, Übergang ohne Lücke planen

Häufige Fragen

Verliere ich nach Kündigung den Versicherungsschutz?

Ja – schließen Sie deshalb immer zuerst eine neue Police ab und kündigen Sie erst dann zum Übergangsdatum.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-04-18