Kündigung & Wechsel
Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung
Das Sonderkündigungsrecht ist Ihr stärkstes Werkzeug, wenn die Versicherung enttäuscht oder die Lebenssituation sich ändert. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Fälle.
Sonderkündigung nach Schadenfall
Sowohl Sie als auch der Versicherer dürfen nach Eintritt und Regulierung eines Schadens kündigen – Frist: ein Monat ab Abschluss der Regulierung. Häufig nutzen Versicherer dieses Recht selbst, wenn die Schadenhistorie unrentabel wurde.
Beitragserhöhung ohne Mehrleistung
Eine ausschließlich indexbedingte Beitragsanpassung führt regelmäßig nicht zu einem Sonderkündigungsrecht, weil gleichzeitig der versicherte Wert beziehungsweise Leistungsumfang angepasst wird. Erhöht der Versicherer den Beitrag darüber hinaus, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kann abhängig vom Vertrag ein Kündigungsrecht nach § 40 VVG bestehen. Dies ist keine individuelle Rechtsberatung.
Eigentümerwechsel nach § 95 VVG
Bei Hausverkauf oder Erbschaft geht die Police kraft Gesetzes auf den neuen Eigentümer über. Sowohl Käufer als auch Versicherer haben ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Kenntnis des Eigentumsübergangs.
| Anlass | Frist | Wer darf kündigen? |
|---|---|---|
| Schadenfall | 1 Monat nach Regulierung | beide Seiten |
| Beitragserhöhung ohne Mehrleistung | 1 Monat nach Mitteilung | Versicherungsnehmer |
| Eigentümerwechsel | 1 Monat ab Kenntnis | Käufer und Versicherer |
Formaler Ablauf einer Sonderkündigung
- Anlass dokumentieren (z. B. Mitteilungsschreiben des Versicherers)
- Sonderkündigung in Textform absenden, Frist beachten
- Zugangsnachweis sichern (Einschreiben oder Lesebestätigung)
- Neue Police bestätigen lassen, Übergang ohne Lücke planen
Häufige Fragen
Verliere ich nach Kündigung den Versicherungsschutz?
Ja – schließen Sie deshalb immer zuerst eine neue Police ab und kündigen Sie erst dann zum Übergangsdatum.