Rechner
Wohnflächen-Rechner (WoFlV)
Die Wohnfläche ist die Grundlage fast jeder Versicherer-Berechnung. Schon kleine Fehler hier kosten im Schadenfall echtes Geld.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie Räume in Wohngebäuden anzurechnen sind. Sie ist nicht identisch mit Grundfläche oder Nutzfläche – und Versicherer beziehen sich für Wert 1914 und Versicherungssumme meist genau auf diese WoFlV-Wohnfläche.
Wann ist der Rechner sinnvoll?
Bei Neuabschluss, nach Dachausbau, beim Anbau und bei Diskussionen mit dem Versicherer über die korrekte Versicherungssumme. Auch für die Vermietung ist die korrekt ermittelte Wohnfläche relevant.
Welche Eingaben Sie brauchen
- Grundflächen aller Räume in m²
- Raumhöhen, insbesondere unter Dachschrägen
- Flächen von Balkonen, Loggien und Terrassen
- Keller- und Hobbyräume mit Nutzung
- Nebenräume wie Abstellraum, Heizungsraum
| Bereich / Raumhöhe | Anrechenbare Wohnfläche |
|---|---|
| Raumhöhe ab 2,00 m | 100 % |
| Raumhöhe 1,00 m bis unter 2,00 m | 50 % |
| Raumhöhe unter 1,00 m (z. B. Dachschräge) | 0 % |
| Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse | in der Regel 25 % (bis 50 %) |
| Unbeheizter Wintergarten | 50 % |
| Beheizbarer, geschlossener Wintergarten | 100 % |
Typische Fehler
- Dachschrägen voll statt anteilig angerechnet
- Balkon zu 100 % statt zu maximal 25 % einbezogen
- Keller pauschal als ‚Wohnfläche‘ deklariert
- Treppenflächen und Schornstein nicht abgezogen
Wann zusätzlich ein Tarifvergleich sinnvoll ist
Wenn der Versicherer eine deutlich abweichende Fläche annimmt und daraus eine zu hohe oder zu niedrige Summe ableitet, sollte ein Anbietervergleich folgen. Korrekte Wohnfläche + Unterversicherungsverzicht = die sicherste Kombination.
Häufige Fragen
Wie werden Dachschrägen angerechnet?
Flächen mit einer Raumhöhe ab 2 m zählen voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Das gilt für jeden Punkt im Raum separat.
Zählt der Keller als Wohnfläche?
Nur dann, wenn er den Anforderungen an Wohnraum entspricht (Belichtung, Lüftung, Raumhöhe). Ein normaler Kellerraum bleibt Nutzfläche.
Welche Außenflächen zählen?
Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet, in besonderen Lagen bis zu 50 %. Reine Garten- und Gartenhausflächen gelten nicht.