WGV-Vergleich

Rechner

Anbau- & Erweiterungs-Rechner

Anbauten verändern den Wert eines Hauses oft deutlich – und damit auch Versicherungs­summe und Beitrag. Wer die Anpassung vergisst, riskiert Unterversicherung.

Ob Wintergarten, Aufstockung, Anbau oder ausgebautes Dachgeschoss: Jede Erweiterung der Wohnfläche oder der wertbildenden Substanz muss dem Versicherer gemeldet werden. Der Rechner zeigt, wie sich die Maßnahme rechnerisch auf Wert 1914, Versicherungs­summe und Beitrag auswirkt.

Wann ist der Rechner sinnvoll?

Vor und nach jeder baulichen Erweiterung. Auch bei Sanierungen mit deutlicher Wertsteigerung (z. B. komplette Bad- oder Heizungs­modernisierung) ist eine Anpassung sinnvoll.

Welche Eingaben Sie brauchen

  • Aktuelle Wohnfläche und geplante Erweiterung in m²
  • Bauart des Anbaus (massiv, Holz, Glas)
  • Ausstattungs­niveau im neuen Bereich
  • Aktuelle Versicherungssumme
  • Eventuelle Vertragsklauseln zur Anbaufrist
Praxis-Szenario Bestehende Wohnfläche 150 m², Anbau 30 m² in gleicher Bauart und Ausstattung: Die Versicherungssumme steigt rechnerisch um etwa 20 %. Der Beitrag folgt dieser Erhöhung mit einem leichten Tarifaufschlag.

Typische Fehler

  • Anbau nicht beim Versicherer gemeldet
  • Wintergarten als reines ‚Anbauteil‘ unterschätzt
  • Bauphase ohne Rohbauversicherung
  • Erweiterung ohne Anpassung der Wohnfläche im Vertrag

Wann zusätzlich ein Tarifvergleich sinnvoll ist

Anbauten sind ein guter Anlass, den Vertrag insgesamt zu hinterfragen. Wenn der Versicherer keine saubere Anpassung anbietet oder die Bauphase nicht mitversichert, hilft ein Anbietervergleich – inklusive Rohbauversicherung und Erweiterungs­klausel.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Anbau dem Versicherer melden?

Ja. Auch kleinere Erweiterungen wie Wintergärten erhöhen die Versicherungs­summe. Eine fehlende Meldung kann im Schadenfall Kürzungen auslösen.

Ist die Bauphase versichert?

Nicht automatisch. Während des Anbaus brauchen Sie meist eine Bauleistungs- oder Rohbauversicherung. Manche Wohngebäudetarife schließen die Bauphase auf Antrag mit ein.

Wann steigt der Beitrag?

Mit der nächsten Hauptfälligkeit nach Meldung der Erweiterung. Der Aufschlag richtet sich nach neuer Wohnfläche, Bauart und Ausstattungs­niveau.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-05-14