Vermieter & Grundstück
Eigentümergemeinschaft (WEG): Versicherung richtig strukturiert
In einer Eigentümergemeinschaft versichert nicht jeder einzeln, sondern die WEG kollektiv. Wir erklären die Struktur der Verbandsversicherung, was Sondereigentum bedeutet und welche Risiken Privateigentümer selbst absichern sollten.
Was die Verbandsversicherung deckt
Die WEG-Wohngebäudeversicherung deckt die Gebäudesubstanz und die Allgemeinflächen ab (Treppenhaus, Dach, Außenanlagen, Heizung). Das Sondereigentum (Inneres der Wohnung) ist nicht eingeschlossen — dafür braucht jeder Eigentümer eine eigene Police.
Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
| Bestandteil | Eigentum | Versicherung |
|---|---|---|
| Tapete, Boden, Bad | Sondereigentum | Eigene Hausrat/Wohnung |
| Tragende Wände, Decken | Gemeinschaft | WEG-Police |
| Heizung zentral | Gemeinschaft | WEG-Police |
| Fenster (umstritten) | Meist Gemeinschaft | WEG-Police |
Sonderumlage bei Großschäden
Wenn die WEG-Versicherung nicht alles deckt (z. B. wegen Unterversicherung oder Selbstbehalt), greift eine Sonderumlage. Jeder Eigentümer trägt anteilig nach Miteigentumsanteilen — das kann fünfstellig werden.
Rolle des Verwaltungsbeirats
- Prüfung des Versicherungsumfangs alle 3–5 Jahre
- Schadenmeldungen zentral über die Hausverwaltung
- Beschluss von Zusatzbausteinen (Elementar, grobe Fahrlässigkeit)
- Vergleich neuer Tarife — wichtig bei langlaufenden Verträgen
Sondereigentumserweiterung
Manche WEG-Policen bieten eine „Sondereigentumserweiterung“ — sie deckt Schäden auch im Sondereigentum mit ab (z. B. Wasserschaden im Bad eines anderen Eigentümers). Sinnvoll, aber nicht in allen Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die WEG-Versicherung?
Die Eigentümerversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Größere Tarifwechsel oder neue Bausteine sollten gut vorbereitet werden — der Verwaltungsbeirat ist hier wichtig.