Vermieter & Grundstück
Vermietete Immobilien: Steuer, Versicherung, Verwaltung
Eine vermietete Immobilie ist Kapitalanlage, Pflichtenpaket und Steuerangelegenheit zugleich. Wir bringen Versicherung, Steuer und Verwaltung in eine sinnvolle Reihenfolge — für ETW-Vermieter und MFH-Eigentümer.
Steuerliche Eckdaten
Mieteinnahmen sind in der Anlage V der Steuererklärung anzugeben. Werbungskosten reduzieren die Steuerbelastung — dazu zählen Versicherung, Hausgeld, Sanierung, Zinsen und AfA.
Absetzbare Kostenpositionen
- Schuldzinsen Baufinanzierung
- Gebäude-AfA (lineare Abschreibung)
- Versicherung (Wohngebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz)
- Erhaltungsaufwand (Reparaturen)
- Hausgeld nicht-umlagefähig
- Fahrtkosten zur Immobilie
Versicherungspflichten gegenüber Mietern
| Versicherung | Wer trägt | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Vermieter | Umlagefähig auf Mieter |
| Vermieterhaftpflicht | Vermieter | Nicht umlagefähig |
| Hausratversicherung | Mieter selbst | Nicht Pflicht, aber empfohlen |
| Glasversicherung | Vereinbarung im Mietvertrag | Beides möglich |
Selbstverwaltung oder Hausverwaltung?
Bei einer ETW oft selbst machbar. Ab 4–6 Wohneinheiten lohnt sich eine Hausverwaltung — sie kostet meist 25–40 € pro WE und Monat, ist aber als Werbungskosten abzugsfähig.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Umsatzsteueroption?
Bei gewerblicher Vermietung (z. B. an Unternehmen) kann die Option zur Umsatzsteuer sinnvoll sein — Vorsteuer aus Sanierungen wird abziehbar. Für Wohnraumvermietung nicht möglich.