WGV-Vergleich

Vermieter & Grundstück

Vermietete Immobilien: Steuer, Versicherung, Verwaltung

Eine vermietete Immobilie ist Kapitalanlage, Pflichtenpaket und Steuerangelegenheit zugleich. Wir bringen Versicherung, Steuer und Verwaltung in eine sinnvolle Reihenfolge — für ETW-Vermieter und MFH-Eigentümer.

Steuerliche Eckdaten

Mieteinnahmen sind in der Anlage V der Steuererklärung anzugeben. Werbungskosten reduzieren die Steuerbelastung — dazu zählen Versicherung, Hausgeld, Sanierung, Zinsen und AfA.

Absetzbare Kostenpositionen

  • Schuldzinsen Baufinanzierung
  • Gebäude-AfA (lineare Abschreibung)
  • Versicherung (Wohngebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz)
  • Erhaltungsaufwand (Reparaturen)
  • Hausgeld nicht-umlagefähig
  • Fahrtkosten zur Immobilie

Versicherungspflichten gegenüber Mietern

VersicherungWer trägtHinweis
WohngebäudeversicherungVermieterUmlagefähig auf Mieter
VermieterhaftpflichtVermieterNicht umlagefähig
HausratversicherungMieter selbstNicht Pflicht, aber empfohlen
GlasversicherungVereinbarung im MietvertragBeides möglich
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten Reparaturen und Schönheitsrenovierung sind sofort abzugsfähig. Neuschaffung oder wesentliche Verbesserung müssen über AfA verteilt werden. Die Grenze ist im Detail oft strittig — Steuerberater frühzeitig einbinden.

Selbstverwaltung oder Hausverwaltung?

Bei einer ETW oft selbst machbar. Ab 4–6 Wohneinheiten lohnt sich eine Hausverwaltung — sie kostet meist 25–40 € pro WE und Monat, ist aber als Werbungskosten abzugsfähig.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich die Umsatzsteueroption?

Bei gewerblicher Vermietung (z. B. an Unternehmen) kann die Option zur Umsatzsteuer sinnvoll sein — Vorsteuer aus Sanierungen wird abziehbar. Für Wohnraumvermietung nicht möglich.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-04-05