Grundlagen
Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung
Die Klausel 'grobe Fahrlässigkeit' entscheidet im Schadenfall oft über mehrere zehntausend Euro Leistung. Wer sie versteht, kann Tarife belastbar vergleichen.
Was gilt rechtlich als grob fahrlässig?
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Klassische Beispiele: unbeaufsichtigte Kerzen, eingeschaltetes Bügeleisen, vergessene Kochstelle, fehlende Frostsicherung im Winter.
Typische Beispiele aus der Rechtsprechung
- Adventskranz mit echten Kerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen
- Heizung im Winter abgestellt, dadurch Frostschaden
- Wasserhahn aufgedreht und Haus verlassen
- Brennende Zigarette ins Bett gelegt
Wie wirkt sich die Kürzung aus?
| Tarifvariante | Auszahlung bei grober Fahrlässigkeit |
|---|---|
| Basis-Tarif | Kürzung möglich (oft 30–80 %) |
| Komfort-Tarif | Verzicht bis bestimmte Höchstgrenze |
| Premium-Tarif | 100 % Verzicht auf Kürzung |
Beweislast und Verfahren
Grundsätzlich muss der Versicherer die grobe Fahrlässigkeit beweisen. Im Streitfall hilft eine sorgfältige Dokumentation des Schadenhergangs und ggf. ein eigenes Sachverständigengutachten.
Häufige Fragen
Ist Vorsatz mitversichert?
Nein. Vorsätzliche Schadenherbeiführung ist nach § 81 Abs. 1 VVG immer ausgeschlossen.
Wer trägt die Beweislast?
Grundsätzlich der Versicherer. Er muss den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit beweisen.