WGV-Vergleich

Grundlagen

Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung

Die Klausel 'grobe Fahrlässigkeit' entscheidet im Schadenfall oft über mehrere zehntausend Euro Leistung. Wer sie versteht, kann Tarife belastbar vergleichen.

Was gilt rechtlich als grob fahrlässig?

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Klassische Beispiele: unbeaufsichtigte Kerzen, eingeschaltetes Bügeleisen, vergessene Kochstelle, fehlende Frostsicherung im Winter.

Typische Beispiele aus der Rechtsprechung

  • Adventskranz mit echten Kerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen
  • Heizung im Winter abgestellt, dadurch Frostschaden
  • Wasserhahn aufgedreht und Haus verlassen
  • Brennende Zigarette ins Bett gelegt

Wie wirkt sich die Kürzung aus?

TarifvarianteAuszahlung bei grober Fahrlässigkeit
Basis-TarifKürzung möglich (oft 30–80 %)
Komfort-TarifVerzicht bis bestimmte Höchstgrenze
Premium-Tarif100 % Verzicht auf Kürzung
Achten Sie auf den Wortlaut Eine Klausel 'Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit' ist nicht dasselbe wie 'Verzicht inkl. Vorsatz' – Letzteres ist gesetzlich unwirksam.

Beweislast und Verfahren

Grundsätzlich muss der Versicherer die grobe Fahrlässigkeit beweisen. Im Streitfall hilft eine sorgfältige Dokumentation des Schadenhergangs und ggf. ein eigenes Sachverständigengutachten.

Häufige Fragen

Ist Vorsatz mitversichert?

Nein. Vorsätzliche Schadenherbeiführung ist nach § 81 Abs. 1 VVG immer ausgeschlossen.

Wer trägt die Beweislast?

Grundsätzlich der Versicherer. Er muss den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit beweisen.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-05-08