WGV-Vergleich

Spezialfälle

Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung

Photovoltaikanlagen sind eine teure und exponierte Investition. Wer sie nicht separat versichert, muss sie zwingend in die Wohngebäudeversicherung einschließen lassen.

Welche Schäden sind versichert?

  • Sturm- und Hagelschäden
  • Brand und Blitzschlag (auch indirekt)
  • Überspannungsschäden am Wechselrichter
  • Diebstahl (oft nur mit Zusatz)
  • Ertragsausfall während der Reparatur (Baustein)

Wohngebäudeversicherung oder PV-Versicherung?

KriteriumWohngebäudeversicherungSeparate PV-Versicherung
Beitraggünstig (Aufpreis)moderat
Ertragsausfalloft inklusiveumfassend
Diebstahl Außenmoduleselteni. d. R. enthalten
AllgefahrendeckungseltenStandard

Pflichten gegenüber dem Versicherer

Die Installation einer PV-Anlage ist gefahrerhöhend und muss dem Versicherer gemeldet werden. Versäumte Anzeige führt im Schadenfall typischerweise zu Leistungskürzungen.

Ertragsausfall – die unterschätzte Lücke

Bei einem versicherten Schaden steht die Anlage oft mehrere Wochen still. Ein Ertragsausfall-Baustein erstattet die entgangene Einspeisevergütung, meist pauschal pro kWp und Tag.

Tarif prüfen Nicht jeder Wohngebäude-Tarif schließt PV-Anlagen automatisch ein. Lesen Sie die Klausel zu „technischen Anlagen am Gebäude“ sorgfältig.

Häufige Fragen

Wird die Anlage bei Hagel automatisch erstattet?

Nur wenn der PV-Baustein eingeschlossen ist. Ohne ihn zählt sie nicht zum versicherten Gebäude.

Weiterlesen

Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-05-08