Spezialfälle
Photovoltaikanlage in der Wohngebäudeversicherung
Photovoltaikanlagen sind eine teure und exponierte Investition. Wer sie nicht separat versichert, muss sie zwingend in die Wohngebäudeversicherung einschließen lassen.
Welche Schäden sind versichert?
- Sturm- und Hagelschäden
- Brand und Blitzschlag (auch indirekt)
- Überspannungsschäden am Wechselrichter
- Diebstahl (oft nur mit Zusatz)
- Ertragsausfall während der Reparatur (Baustein)
Wohngebäudeversicherung oder PV-Versicherung?
| Kriterium | Wohngebäudeversicherung | Separate PV-Versicherung |
|---|---|---|
| Beitrag | günstig (Aufpreis) | moderat |
| Ertragsausfall | oft inklusive | umfassend |
| Diebstahl Außenmodule | selten | i. d. R. enthalten |
| Allgefahrendeckung | selten | Standard |
Pflichten gegenüber dem Versicherer
Die Installation einer PV-Anlage ist gefahrerhöhend und muss dem Versicherer gemeldet werden. Versäumte Anzeige führt im Schadenfall typischerweise zu Leistungskürzungen.
Ertragsausfall – die unterschätzte Lücke
Bei einem versicherten Schaden steht die Anlage oft mehrere Wochen still. Ein Ertragsausfall-Baustein erstattet die entgangene Einspeisevergütung, meist pauschal pro kWp und Tag.
Tarif prüfen Nicht jeder Wohngebäude-Tarif schließt PV-Anlagen automatisch ein. Lesen Sie die Klausel zu „technischen Anlagen am Gebäude“ sorgfältig.
Häufige Fragen
Wird die Anlage bei Hagel automatisch erstattet?
Nur wenn der PV-Baustein eingeschlossen ist. Ohne ihn zählt sie nicht zum versicherten Gebäude.