WGV-Vergleich

Schadenfall

Sturm- und Hagelschaden richtig melden

Nach jedem schweren Unwetter melden Versicherer tausende Sturm- und Hagelschäden. Wer Schäden korrekt dokumentiert und Fristen einhält, bekommt schnell und vollständig erstattet.

Sofortmaßnahmen nach Sturm

  • Lose Ziegel, abgerissene Teile fotografieren – nicht beseitigen
  • Notabdeckung gegen Folgeregen (Plane, Pappe)
  • Wetterdaten der nächstgelegenen DWD-Station sichern
  • Schaden dem Versicherer schriftlich melden

Was wird ersetzt?

Versichert sind alle direkten Sturm- und Hagelschäden am Gebäude inkl. fest verbundener Bauteile. Folgeschäden durch eindringenden Regen sind in der Regel ebenfalls erfasst, wenn der Sturm ein versichertes Loch oder eine Öffnung verursacht hat.

SchadenWohngebäudeversicherungElementarbaustein nötig?
Abgedeckte Dachziegeljanein
Hagelschäden Dach/Fassadejanein
Überschwemmung nach Starkregenneinja
Umgestürzter Baum auf Dachjanein

Nachweis der Windstärke

Der Versicherer verlangt regelmäßig einen Nachweis, dass am Schadensort Windstärke 8 erreicht wurde. Hilfreich sind Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder behördliche Sturmwarnungen.

Praxistipp Fotografieren Sie beschädigte Bauteile vor und – nach der Notreparatur – nach der Sicherung. Eine Zeitstempel-App erleichtert die Beweisführung erheblich.

Folgeschäden und Mietausfall

Schäden durch eindringenden Regen nach einer sturmbedingten Öffnung sind regelmäßig mitversichert. Bei vermieteten Häusern kann zusätzlich der Mietausfall ersetzt werden, wenn das Gebäude unbewohnbar wird.

Häufige Fragen

Was, wenn nur Windstärke 7 gemessen wurde?

Dann zahlt der Versicherer in der Regel nicht. Ausnahmen: Schäden, die typischerweise nur bei Sturm entstehen können (z. B. abgerissene Dachziegel).

Werden Schäden am Carport oder Gartenhaus mitversichert?

Nebengebäude sind mitversichert, sofern sie im Antrag genannt sind oder die Versicherungssumme entsprechend bemessen wurde.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-05-08