Schadenfall
Sturm- und Hagelschaden richtig melden
Nach jedem schweren Unwetter melden Versicherer tausende Sturm- und Hagelschäden. Wer Schäden korrekt dokumentiert und Fristen einhält, bekommt schnell und vollständig erstattet.
Sofortmaßnahmen nach Sturm
- Lose Ziegel, abgerissene Teile fotografieren – nicht beseitigen
- Notabdeckung gegen Folgeregen (Plane, Pappe)
- Wetterdaten der nächstgelegenen DWD-Station sichern
- Schaden dem Versicherer schriftlich melden
Was wird ersetzt?
Versichert sind alle direkten Sturm- und Hagelschäden am Gebäude inkl. fest verbundener Bauteile. Folgeschäden durch eindringenden Regen sind in der Regel ebenfalls erfasst, wenn der Sturm ein versichertes Loch oder eine Öffnung verursacht hat.
| Schaden | Wohngebäudeversicherung | Elementarbaustein nötig? |
|---|---|---|
| Abgedeckte Dachziegel | ja | nein |
| Hagelschäden Dach/Fassade | ja | nein |
| Überschwemmung nach Starkregen | nein | ja |
| Umgestürzter Baum auf Dach | ja | nein |
Nachweis der Windstärke
Der Versicherer verlangt regelmäßig einen Nachweis, dass am Schadensort Windstärke 8 erreicht wurde. Hilfreich sind Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder behördliche Sturmwarnungen.
Folgeschäden und Mietausfall
Schäden durch eindringenden Regen nach einer sturmbedingten Öffnung sind regelmäßig mitversichert. Bei vermieteten Häusern kann zusätzlich der Mietausfall ersetzt werden, wenn das Gebäude unbewohnbar wird.
Häufige Fragen
Was, wenn nur Windstärke 7 gemessen wurde?
Dann zahlt der Versicherer in der Regel nicht. Ausnahmen: Schäden, die typischerweise nur bei Sturm entstehen können (z. B. abgerissene Dachziegel).
Werden Schäden am Carport oder Gartenhaus mitversichert?
Nebengebäude sind mitversichert, sofern sie im Antrag genannt sind oder die Versicherungssumme entsprechend bemessen wurde.