WGV-Vergleich

Spezialfälle

Wohngebäudeversicherung für vermietete Häuser

Eine Wohngebäudeversicherung für vermietete Häuser unterscheidet sich von der für selbstgenutzte Immobilien in wesentlichen Punkten – vor allem im Bereich Mietausfall und Vandalismus.

Mietausfall mitversichern

Wird das Haus nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, springt die Mietausfallversicherung ein. Üblich sind 12–24 Monate Übernahme der ortsüblichen Miete.

Vandalismus und Mietsachschäden

Manche Tarife schließen Vandalismus durch Dritte und mutwillige Beschädigungen durch Mieter mit ein. Beachten Sie die Abgrenzung zur Mieterhaftpflicht und zur Hausratversicherung des Mieters.

Umlage auf den Mieter

Die Beiträge gelten als umlagefähige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 13 BetrKV. Der Verteilerschlüssel ist standardmäßig die Wohnfläche, andere Schlüssel können vereinbart werden.

Selbstnutzer vs. Vermieter – wichtige Unterschiede
AspektSelbstnutzerVermieter
Mietausfallnicht relevantwichtigster Baustein
Glasversicherungoptionaloft sinnvoll
Vandalismusselten relevantempfehlenswert
Umlage auf Mietermöglich

Praxis: Was vor Vermietung zu prüfen ist

  • Wert 1914 nach Bauwerttabelle aktuell halten
  • Mietausfall-Klausel und Höchstdauer prüfen
  • Sicherungsschein für Bank ggf. anpassen
  • Selbstbehalt an Cashflow anpassen
Tipp Lassen Sie den Mietausfall-Baustein auf mindestens 18 Monate erweitern. Wiederaufbau-Verfahren mit Behörden dauern in der Praxis länger als 12 Monate.

Häufige Fragen

Kann ich die Beiträge auf die Mieter umlegen?

Ja, anteilig nach Wohnfläche im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-05-08