Spezialfälle
Wohngebäudeversicherung für vermietete Häuser
Eine Wohngebäudeversicherung für vermietete Häuser unterscheidet sich von der für selbstgenutzte Immobilien in wesentlichen Punkten – vor allem im Bereich Mietausfall und Vandalismus.
Mietausfall mitversichern
Wird das Haus nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, springt die Mietausfallversicherung ein. Üblich sind 12–24 Monate Übernahme der ortsüblichen Miete.
Vandalismus und Mietsachschäden
Manche Tarife schließen Vandalismus durch Dritte und mutwillige Beschädigungen durch Mieter mit ein. Beachten Sie die Abgrenzung zur Mieterhaftpflicht und zur Hausratversicherung des Mieters.
Umlage auf den Mieter
Die Beiträge gelten als umlagefähige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 13 BetrKV. Der Verteilerschlüssel ist standardmäßig die Wohnfläche, andere Schlüssel können vereinbart werden.
| Aspekt | Selbstnutzer | Vermieter |
|---|---|---|
| Mietausfall | nicht relevant | wichtigster Baustein |
| Glasversicherung | optional | oft sinnvoll |
| Vandalismus | selten relevant | empfehlenswert |
| Umlage auf Mieter | — | möglich |
Praxis: Was vor Vermietung zu prüfen ist
- Wert 1914 nach Bauwerttabelle aktuell halten
- Mietausfall-Klausel und Höchstdauer prüfen
- Sicherungsschein für Bank ggf. anpassen
- Selbstbehalt an Cashflow anpassen
Häufige Fragen
Kann ich die Beiträge auf die Mieter umlegen?
Ja, anteilig nach Wohnfläche im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.