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Unterversicherungs-Check

Unterversicherung ist der häufigste teure Fehler in der Wohngebäudeversicherung – und der am leichtesten zu verhindernde.

Liegt die im Vertrag stehende Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wiederaufbauwert, darf der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen – auch bei Klein­schäden. Der Check zeigt, ob und in welcher Höhe Sie unterversichert sind.

Wann ist der Check sinnvoll?

Nach jeder Modernisierung, beim Anbau, nach Hochzeit/Erbe oder einer Eigentümer­änderung und immer dann, wenn die Police seit fünf oder mehr Jahren unverändert läuft. Auch beim Tarifwechsel sollte die Summe neu geprüft werden.

Welche Eingaben Sie brauchen

  • Aktuelle Versicherungssumme (Wert 1914 oder Neuwert) aus der Police
  • Geschätzter heutiger Wiederaufbauwert Ihres Hauses
  • Veränderungen seit Vertragsabschluss (Anbau, Modernisierung, neuer Belag)
  • Versicherungsklauseln: Unterversicherungsverzicht ja/nein
Praxis-Szenario Versicherungssumme entspricht 80 % des tatsächlichen Wiederaufbauwerts: Bei einem 40.000-€-Schaden zahlt der Versicherer ohne Unterversicherungsverzicht nur 32.000 € – die fehlenden 8.000 € trägt der Eigentümer selbst.

Typische Fehler

  • Versicherungssumme über Jahre nie überprüft
  • Modernisierungen (Bad, Heizung, Dach) nicht angepasst
  • Klausel ‚Unterversicherungsverzicht‘ nicht im Vertrag
  • Anbau oder Wintergarten nicht gemeldet

Wann zusätzlich ein Tarifvergleich sinnvoll ist

Wenn Ihre Police keinen Unterversicherungs­verzicht enthält oder der Versicherer eine deutliche Erhöhung verlangt. Viele moderne Tarife schließen den Verzicht ab einer korrekt ermittelten Wert-1914-Summe automatisch ein.

Häufige Fragen

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Eine Klausel, mit der der Versicherer im Schadenfall auf die anteilige Kürzung verzichtet – meist gegen Vorlage einer korrekt ermittelten Wert-1914-Berechnung oder Wohnflächenangabe.

Wie hoch darf die Abweichung sein?

Schon kleine Abweichungen führen mathematisch zu Kürzungen. Praktisch werden Differenzen unter 10 % oft toleriert, sicherheitshalber sollte die Summe exakt passen.

Wann zählt der Schaden als unterversichert?

Sobald die Versicherungssumme niedriger als der Wiederaufbauwert zum Schadenzeitpunkt ist – unabhängig von der Schadenhöhe.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-05-14