Solar, Energie & Autarkie
Solaranlage und Wohngebäudeversicherung: Was Sie beachten müssen
Eine PV-Anlage gilt als Risikoerhöhung — sie muss dem Versicherer gemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert im Schadensfall die Kürzung der Leistung. Wir erklären, wie die Anmeldung funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Pflicht zur Meldung als Risikoerhöhung
Die Installation einer PV-Anlage erhöht das Risiko (Feuer durch Lichtbögen, Sturm an Modulen, Diebstahl). Nach VVG § 23 muss der Versicherer informiert werden. Tun Sie das nicht, kann er im Schadensfall die Leistung reduzieren — auch bei Schäden, die nichts mit der PV zu tun haben.
Was der Standard-Tarif abdeckt
- Feuer und Blitzschlag — meist inklusive
- Sturm und Hagel — meist inklusive (ab Windstärke 8)
- Leitungswasserschäden an PV — meist inklusive
- NICHT inklusive: Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss, Überspannung, Ertragsausfall, Bedienfehler
Der PV-Baustein: Was er bietet
| Risiko | Im PV-Baustein gedeckt |
|---|---|
| Diebstahl Module | Ja |
| Marder-/Tierbiss Verkabelung | Ja |
| Überspannung durch Blitz | Ja |
| Ertragsausfall | Meist bis 12 Monate |
| Bedienfehler | Ja |
Stolpersteine bei Tarifwechsel
Wechseln Sie nach PV-Installation den Wohngebäudeversicherer, müssen Sie die Anlage im neuen Antrag korrekt angeben — Wert, kWp und Speicher inklusive. Verschweigen führt zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.
Häufige Fragen
Was kostet der PV-Baustein?
Je nach Versicherer und Anlagengröße 30–120 € pro Jahr. Bei großen Anlagen und Speicher lohnt sich oft eine eigenständige PV-Versicherung.