WGV-Vergleich

Solar, Energie & Autarkie

Solaranlage und Wohngebäudeversicherung: Was Sie beachten müssen

Eine PV-Anlage gilt als Risikoerhöhung — sie muss dem Versicherer gemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert im Schadensfall die Kürzung der Leistung. Wir erklären, wie die Anmeldung funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Pflicht zur Meldung als Risikoerhöhung

Die Installation einer PV-Anlage erhöht das Risiko (Feuer durch Lichtbögen, Sturm an Modulen, Diebstahl). Nach VVG § 23 muss der Versicherer informiert werden. Tun Sie das nicht, kann er im Schadensfall die Leistung reduzieren — auch bei Schäden, die nichts mit der PV zu tun haben.

Was der Standard-Tarif abdeckt

  • Feuer und Blitzschlag — meist inklusive
  • Sturm und Hagel — meist inklusive (ab Windstärke 8)
  • Leitungswasserschäden an PV — meist inklusive
  • NICHT inklusive: Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss, Überspannung, Ertragsausfall, Bedienfehler

Der PV-Baustein: Was er bietet

RisikoIm PV-Baustein gedeckt
Diebstahl ModuleJa
Marder-/Tierbiss VerkabelungJa
Überspannung durch BlitzJa
ErtragsausfallMeist bis 12 Monate
BedienfehlerJa
Tarifkriterien für PV-Schutz Achten Sie auf: Einschluss Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl ab dem Dach, mindestens 12 Monate Ertragsausfall, Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit bis 100 %.

Stolpersteine bei Tarifwechsel

Wechseln Sie nach PV-Installation den Wohngebäudeversicherer, müssen Sie die Anlage im neuen Antrag korrekt angeben — Wert, kWp und Speicher inklusive. Verschweigen führt zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.

Häufige Fragen

Was kostet der PV-Baustein?

Je nach Versicherer und Anlagengröße 30–120 € pro Jahr. Bei großen Anlagen und Speicher lohnt sich oft eine eigenständige PV-Versicherung.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-04-10