Vermieter & Grundstück
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Was sie leistet
Wer ein Grundstück besitzt, haftet für Schäden, die anderen darauf entstehen — von der nicht gestreuten Einfahrt bis zur lockeren Dachpfanne. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist dafür der Schutz erster Wahl.
Was die Police abdeckt
- Personenschäden auf dem Grundstück (Sturz auf Glatteis)
- Sachschäden Dritter (Dachziegel fällt aufs Nachbarauto)
- Vermögensschäden (z. B. Mietausfall bei Verschulden)
- Schäden durch Bauarbeiten (Sanierungsphase mitversichern)
- Mietverhältnisse (Privat-Vermietung an Dritte)
Wann die Privathaftpflicht NICHT reicht
Die normale Privathaftpflicht deckt das selbst bewohnte Einfamilienhaus mit ab. Sobald aber vermietet, ein Mehrfamilienhaus betrieben oder ein zweites Grundstück besitzt, braucht es eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Verkehrssicherungspflicht im Detail
| Pflicht | Häufigkeit | Haftung |
|---|---|---|
| Räum- und Streupflicht (Gehweg) | Werktags 7–20 Uhr | Voll |
| Dachlawinen-Sicherung | Im Winter | Voll |
| Baumpflege/Standsicherheit | Jährliche Sichtprüfung | Voll |
| Beleuchtung Hauseingang | Dauerhaft | Voll |
Deckungssumme sinnvoll wählen
Personenschäden können schnell siebenstellig werden, vor allem bei dauerhaften Verletzungen und Schadenersatzansprüchen. 10 Mio. € sollten Mindeststandard sein, 30 Mio. € sind nicht teuer aufschlagspflichtig und schaffen Sicherheit.
Häufige Fragen
Reicht die Privathaftpflicht für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus?
Ja, das selbstgenutzte Eigenheim ist in jeder guten Privathaftpflicht eingeschlossen. Erst beim Vermieten wird eine eigene Police nötig.