WGV-Vergleich

Vermieter & Grundstück

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Was sie leistet

Wer ein Grundstück besitzt, haftet für Schäden, die anderen darauf entstehen — von der nicht gestreuten Einfahrt bis zur lockeren Dachpfanne. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist dafür der Schutz erster Wahl.

Was die Police abdeckt

  • Personenschäden auf dem Grundstück (Sturz auf Glatteis)
  • Sachschäden Dritter (Dachziegel fällt aufs Nachbarauto)
  • Vermögensschäden (z. B. Mietausfall bei Verschulden)
  • Schäden durch Bauarbeiten (Sanierungsphase mitversichern)
  • Mietverhältnisse (Privat-Vermietung an Dritte)

Wann die Privathaftpflicht NICHT reicht

Die normale Privathaftpflicht deckt das selbst bewohnte Einfamilienhaus mit ab. Sobald aber vermietet, ein Mehrfamilienhaus betrieben oder ein zweites Grundstück besitzt, braucht es eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Verkehrssicherungspflicht im Detail

PflichtHäufigkeitHaftung
Räum- und Streupflicht (Gehweg)Werktags 7–20 UhrVoll
Dachlawinen-SicherungIm WinterVoll
Baumpflege/StandsicherheitJährliche SichtprüfungVoll
Beleuchtung HauseingangDauerhaftVoll
Übertragung im Mietvertrag Die Räum- und Streupflicht kann auf den Mieter übertragen werden — der Vermieter bleibt aber kontrollpflichtig. Bei Verletzung haftet er weiter mit.

Deckungssumme sinnvoll wählen

Personenschäden können schnell siebenstellig werden, vor allem bei dauerhaften Verletzungen und Schadenersatzansprüchen. 10 Mio. € sollten Mindeststandard sein, 30 Mio. € sind nicht teuer aufschlagspflichtig und schaffen Sicherheit.

Häufige Fragen

Reicht die Privathaftpflicht für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus?

Ja, das selbstgenutzte Eigenheim ist in jeder guten Privathaftpflicht eingeschlossen. Erst beim Vermieten wird eine eigene Police nötig.

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Veröffentlicht von WIMARO Networks · Stand: 2026-04-05