Vermieter & Grundstück
Vermieterhaftpflicht: Speziell für vermietende Eigentümer
Privatvermieter sind doppelt exponiert: Sie haften für Mängel an der Substanz und für Schäden, die durch Mieter oder deren Besucher entstehen. Eine Vermieterhaftpflicht — meist Bestandteil der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht — sichert diese Risiken ab.
Risiken speziell für Vermieter
- Treppensturz im gemeinschaftlich genutzten Bereich
- Wasserschäden, die andere Mietparteien betreffen
- Bauschäden während laufender Sanierung
- Schäden durch Garten- und Außenanlagen (z. B. umstürzender Baum)
- Vermögensschäden bei fehlerhafter Nebenkostenabrechnung
Vermieterhaftpflicht vs. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
In der Praxis sind die Begriffe nahezu synonym — die meisten Versicherer bündeln beide Risiken in einer Police. Wichtig ist die Klausel „Vermietung an Dritte“ und die Mitversicherung gemeinschaftlich genutzter Flächen (bei MFH).
Mietausfallversicherung als Ergänzung
| Risiko | Versicherung | Typischer Beitrag |
|---|---|---|
| Haftung gegenüber Mietern/Dritten | Vermieterhaftpflicht | 60–180 € |
| Mietausfall bei versichertem Sachschaden | Wohngebäude (i. d. R. inkl.) | — |
| Mietausfall bei Mietnomaden | Mietnomaden-Versicherung | 120–400 € |
| Rechtsstreit mit Mietern | Vermieter-Rechtsschutz | 200–500 € |
Bauliche Erweiterungen mitversichern
Bei Sanierung, Anbau oder energetischer Modernisierung müssen Sie den Versicherer informieren. Während der Bauphase greift teilweise nur die Bauherrenhaftpflicht — viele Vermieterhaftpflichten schließen Bauarbeiten bis 100.000 € Auftragsvolumen automatisch ein.
Häufige Fragen
Brauche ich bei einer einzelnen vermieteten ETW eine eigene Police?
Empfehlung: Ja. Die normale Privathaftpflicht deckt nur das selbst bewohnte Eigenheim. Eine ETW als Vermietung gehört in die Vermieterhaftpflicht — alternativ in die WEG-Versicherung (Allgemeinflächen).